Aargau/Solothurn

Vorbestrafter Seetaler (70) bestellt illgalen Kubotan im Ausland

Seetal

Vorbestrafter Aargauer (70) bestellt verbotene Waffe im Ausland

21.06.2024, 13:39 Uhr
· Online seit 21.06.2024, 06:08 Uhr
Ein 70-jähriger Aargauer hat im Februar 2024 ein Kubotan über das Internet im Ausland bestellt. Dieser Metallgegenstand ist jedoch in der Schweiz verboten. Am Zoll wurde die Waffe demnach sichergestellt. Weil der Aargauer aus dem Seetal zudem vorbestraft ist, verlängert sich nun seine Strafe.
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Im Februar dieses Jahres hat ein 70-jähriger Aargauer ein Kubotan im Internet bestellt. Ein Kubotan ist ein Gegenstand, der als Waffe für den Nahkampf in asiatischen Kampfsportarten eingesetzt wird und oft zur Selbstverteidigung dient. Meist ist es ein ein kleiner dünner Mittelstab mit einer Spitze vorne. In vielen Ländern gilt der Kubotan nicht als Waffe, in der Schweiz hingegen schon.

Kubotan wurde am Zoll sichergestellt

Der 70-Jährige hätte für die Einfuhr dieser Waffe eine Einfuhrbewilligung benötigt, die er aber nicht hatte. Das Paket mit dem Kubotan wurde deshalb in Embrach am Zoll Nordost abgefangen und sichergestellt. Nun wurde der Mann rechtsgültig wegen widerrechtlicher Einfuhr einer Waffe verurteilt. Laut dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wäre es für den Beschuldigten «voraussehbar gewesen, dass der Erwerb einer solchen Waffe bei einem ausländischen Versandhändler in einer verbotenen Einfuhr in die Schweiz resultieren würde».

Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken belegt. Dies aufgeschoben zu einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 700 Franken und Gebühren in Höhe von 931 Franken.

Aargauer ist schon vorher straffällig geworden

Der Beschuldigte hatte sich gemäss Strafbefehl nicht bewährt und ist demnach vorbestraft. Denn bereits im November 2022 wurde er wegen Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 6600 Franken verurteilt und zwar mit einer Probezeit von zwei Jahren. Jetzt ist er wiederholt straffällig geworden.

Die sichergestellte Waffe wurde eingezogen und vernichtet. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 21. Juni 2024 06:08
aktualisiert: 21. Juni 2024 13:39
Quelle: ArgoviaToday

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