Schweiz

Neues Sexualstrafrecht in der Schweiz: Jetzt heisst Nein Nein

Gültig ab 1. Juli

Neues Sexualstrafrecht: Jetzt heisst Nein Nein

· Online seit 28.06.2024, 15:58 Uhr
Ab dem 1. Juli gilt in der Schweiz das neue Sexualstrafrecht. Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Doch was heisst das genau? Wir haben die Übersicht.
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Im Juni 2023 hat das Parlament die Revision des Sexualstrafrechts verabschiedet. Das neue Gesetz tritt per 1. Juli in Kraft. Doch was genau ändert sich mit der Gesetzesrevision und was bedeutet die neue «Nein-heisst-Nein»-Regel? Wir haben für dich die wichtigsten Fragen beantwortet.

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Was galt bisher?

Im bisherigen Sexualstrafrecht lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wurde. Das heisst, wenn der Täter das Opfer bedrohte oder Gewalt ausübte. Diese Voraussetzung braucht es künftig nicht mehr.

Was ist die zentrale Änderung im neuen Sexualstrafrecht?

Die zentrale Änderung im neuen Gesetz besteht darin, dass eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bereits dann vorliegt, wenn das Opfer dem Täter zu verstehen gibt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und sich dieser vorsätzlich darüber hinwegsetzt. Dies ist die sogenannte «Nein-heisst-Nein-Lösung».

Was wird als Zeichen der Ablehnung gewertet?

Als Ablehnung verstanden werden neben Worten auch Gesten. Neu wird auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, als Ablehnung gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.

Wie wird der Begriff «Vergewaltigung» neu definiert?

Der Tatbestand der Vergewaltigung wird im neuen Gesetz strenger. Künftig zählt nicht nur der Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Dadurch werden deutlich mehr sexuelle Handlungen als heute inkludiert. Zudem wird der Tatbestand der Vergewaltigung neu geschlechtsneutral formuliert, dass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Bisher konnten beispielsweise Männer nur sexuell genötigt, nicht aber vergewaltigt werden.

Ist neu auch Stealthing strafbar?

Ja, in der neuen Gesetzesrevision soll auch das Stealthing bestraft werden. Dies liegt vor, wenn der Sex zwar einvernehmlich ist, eine Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis das Kondom abstreift oder gar nicht erst benutzt.

Wird auch auf Prävention gesetzt?

Ja, im neuen Gesetz kommt auch der Prävention eine grosse Bedeutung zu. Bereits heute ist es möglich, dass Täterinnen und Täter bei gewissen Delikten ein Lernprogramm besuchen müssen. Neu kann auch eine der sexuellen Belästigung beschuldigte Person zum Besuch eines solchen Kurses verpflichtet werden.

veröffentlicht: 28. Juni 2024 15:58
aktualisiert: 28. Juni 2024 15:58
Quelle: FM1Today

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