Aargau/Solothurn

Alkohol, Gurt und Fahrverbot: Was ist auf dem Beifahrersitz erlaubt und was nicht?

Verkehr

Alkohol, Gurt und Fahrverbot: Was ist auf dem Beifahrersitz erlaubt und was nicht?

09.10.2024, 06:26 Uhr
· Online seit 09.10.2024, 05:00 Uhr
Ab welchem Zeitpunkt ein jeder Auto fahren darf, ohne sich strafbar zu machen, ist meistens klar. Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn man dann auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Auch wenn du nicht selbst lenkst, gibt es verschiedene Vorschriften, auf die du achten musst.
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Dass Autofahrerinnen und -fahrer aus dem Verkehr gezogen werden, die gar nicht fahren dürfen, kommt immer mal vor. Eher selten ist allerdings ein Vorfall, der kürzlich im deutschen Freiburg im Breisgau passiert ist. Laut einer Mitteilung des Polizeipräsidiums wurde neben dem Fahrer ebenfalls der Beifahrer, der gleichzeitig auch der Fahrzeughalter war, angezeigt. Und zwar, weil ihm das Fahrverbot des Lenkers hätte bekannt sein müssen.

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Hätte sich diese Szene ein paar Kilometer südlich im Kanton Aargau zugetragen, hätten die beiden Insassen mit denselben Konsequenzen rechnen müssen, sagt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, auf Anfrage von ArgoviaToday.

Anders sehe es jedoch aus, wenn man bei einer Person mitfährt, der das Fahrzeug gehört, aber keine Fahrerlaubnis hat. Moralisch gesehen sei die Entscheidung zwar fragwürdig, aber nicht strafbar.

Was ist erlaubt auf dem Beifahrersitz?

Fragen, die in Bezug auf den Verkehr im Raum stehen, sind die zum Thema Alkohol. Klar ist: Wer mehr als 0,5 Promille intus hat, darf laut dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz kein Auto oder Velo mehr fahren. Doch wie sieht es aus, wenn man auf dem Beifahrersitz bei einer alkoholisierten Person mitfährt?

Wie es auf Anfrage von ArgoviaToday beim TCS heisst, macht man sich strafbar, wenn man zu einer Person ins Auto steigt, die offensichtlich alkoholisiert ist. Dass es sich nicht lohnt, bei einem betrunkenen Kollegen mitzufahren, musste im vergangenen Jahr ein 23-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich am eigenen Leib erfahren. Als sich beide nach einer feuchtfröhlichen Nacht gemeinsam im Auto auf den Heimweg begaben, kamen sie in eine Verkehrskontrolle. Dort wurde dann beim Fahrer 1.8 Promille nachgewiesen.

Wie der «Zürcher Unterländer» damals berichtete, wurde der Beifahrer per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken, also insgesamt 2200 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich kassierte er eine Busse in Höhe von 400 Franken und wurde zu einer Probezeit von drei Jahren verdonnert. Der Tatbestand lautete «Gehilfenschaft zum Fahren im angetrunkenen Zustand», da der Beifahrer laut dem Strafbefehl wusste, dass der Fahrzeuglenker Alkohol getrunken hatte.

Betrunken auf dem Beifahrersitz

Wer sich auch ohne Alkoholgenuss keine Fete entgehen lassen will und einen Führerschein hat, fungiert schnell mehr oder weniger freiwillig als «Heigoh»-Taxi für die Personen, die getrunken haben. Sorgen zu machen, dass man sich aufgrund von betrunkenen Passagieren auf dem Beifahrersitz einfängt, braucht man sich nicht zu machen, wie es weiter vom TCS heisst.

Die Person am Steuer ist jedoch dafür verantwortlich, dass er oder sie nicht von der Beifahrerin oder dem Beifahrer abgelenkt wird und er oder sie beispielsweise nicht plötzlich ins Lenkrad greift oder die Handbremse betätigt. Das ist ebenfalls im Strassenverkehrsgesetz verankert. Bei einem Unfall könnten entsprechend beide rechtlich belangt werden. Der TCS erachtet es deshalb als sinnvoll, Personen, die nicht mehr Herr ihrer Sinne sind und durch unüberlegtes Verhalten die Sicherheit gefährden könnten, auf dem Rücksitz mitzunehmen.

veröffentlicht: 9. Oktober 2024 05:00
aktualisiert: 9. Oktober 2024 06:26
Quelle: ArgoviaToday

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