Aargau/Solothurn

Lage um Blauzungenkrankheit verschärft sich im Kanton Aargau – 134 Tierhaltungen betroffen

Tierseuche

«Nach dem Jura ist der Aargau am stärksten betroffen» – Lage um Blauzungenkrankheit verschärft sich

· Online seit 09.10.2024, 11:11 Uhr
Seit Ende August sind in mehreren Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Seit September hat sie auch den Aargau erreicht. Waren damals noch vier Tierhaltungen von der Seuche betroffen, sind es aktuell schon 134. Meist erkranken Schafe, in rund einem Drittel der Fälle auch Rinder.
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Erstmals seit 2020 sind in den vergangenen Wochen wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Im Aargau wurden Anfang September die ersten Fälle nachgewiesen – betroffen waren vier Tierhaltungen. Der Erreger breitet sich allerdings rasch aus, wie das Gesundheitsdepartement mitteilt. Mittlerweile gibt es das Virus in mehr als 20 Kantonen. Der Aargau ist mit 134 Blauzungen-positiven Tierhaltungen nach dem Jura am zweitstärksten betroffen.

Der ganze Aargau betroffen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich laut der Mitteilung um eine meldepflichtige Tierseuche. Im Aargau sind hauptsächlich Schafe von der Krankheit betroffen, in rund einem Drittel der Fälle wurde das Blauzungenvirus bei Rindvieh nachgewiesen. Der Virus kommt in allen Regionen des Kantons vor – am heftigsten aber im Fricktal. Sie wird durch Viren verursacht, die über Mücken auf das Tier übertragen werden. Ansteckungen von Tier zu Tier sind jedoch nicht möglich.

Bekämpft werden kann die Ausbreitung der Krankheit mit Mückenschutzmitteln, Insektiziden gegen Mücken oder die Entfernung des Mists, wo sich die Insekten wohlfühlen. Auch die Tiere im Stall zu halten, wenn die Mückenaktivität am höchsten ist, helfe. Einmal infiziert, sind die betroffenen Tiere nach der Genesung immun gegen die Krankheit. Die Gefahr dürfte in den kommenden Monaten zudem abnehmen, da die Mücken im Winter nicht unterwegs sind.

Für Menschen ungefährlich

Denn wenn infizierte Tiere gestochen werden, können die Mücken weitere Tiere anstecken. Betroffen sind lediglich Wiederkäuer, nur sie können sich mit dem Blauzungenvirus infizieren. Dieses verursacht besonders bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Hautdefekte und Schwellungen im Kopfbereich und an den Zitzen und Beinen sowie Lähmungen. Bei Schafen ist zudem Atemnot möglich und die Sterblichkeit kann sehr hoch sein.

Bei Rindern verläuft die Krankheit meist milder, kann aber in Einzelfällen auch starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung verursachen. Da es keine Therapie gibt, beschränkt sich eine Behandlung der Tiere auf die Linderung der Symptome. Tiere mit schwerem Krankheitsverlauf müssen vom Tierarzt oder der Tierärztin erlöst werden. Für Menschen ist der Erreger aber nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte von betroffenen Tieren können bedenkenlos konsumiert werden.

Massnahmen gegen Ausbreitung

Aufgrund der hohen Anzahl von Seuchenfällen im Aargau hat der Veterinärdienst bei der Feststellung der Blauzungenkrankheit die einfache Sperre ersten Grades über die verseuchten Bestände verhängt.

So dürfen Wiederkäuer ohne Bewilligung des Kantonstierarztes eingestallt werden. Erkrankte Tiere sind für den Tierverkehr gesperrt – mit Ausnahme für die Schlachtung.

Für die Abgabe von gesunden Tieren in einen anderen Betrieb braucht es ein Begleitdokument sowie eine Bewilligung der Kantonsbehörde. Das Verbringen von Tieren zur direkten Schlachtung bleibt mit dem Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen weiterhin erlaubt.

(red.)

veröffentlicht: 9. Oktober 2024 11:11
aktualisiert: 9. Oktober 2024 11:11
Quelle: ArgoviaToday

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