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Aargauer verurteilt: Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingeführt

Strafbefehl

Mann (33) holt Hund aus Tollwut-Risikoland in den Aargau – ohne gültige Impfung

· Online seit 19.04.2024, 05:00 Uhr
Ein Aargauer hat im September 2023 einen Staffordshire Bull Terrier aus Bulgarien in die Schweiz eingeführt – ohne gültige Tollwutimpfung. Dazu hat der Mann den Hund nicht fristgerecht sowohl bei der Tierdatenbank als auch an seinem Wohnort angemeldet und über keine gültige Halteerlaubnis verfügt. Nun wurde er verurteilt.
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Ein 33-jähriger Mann aus dem Bezirk Lenzburg wollte im vergangenen September einen Hund aus Bulgarien in die Schweiz holen. Der Staffordshire-Bull-Terrier wurde vor der Abreise in Bulgarien noch geimpft und drei Tage später an einem unbekannten Grenzübergang in die Schweiz eingeführt. Da Bulgarien jedoch als Tollwut-Risikoland gilt, hätte der 33-Jährige drei Wochen mit der Überführung warten müssen. Tollwutimpfungen sind erst nach 21 Tagen gültig, somit hatte der Hund zum Zeitpunkt der Einreise keinen gültigen Impfschutz.

Hund war nicht gemeldet 

Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hielt der Beschuldigte den Mischling an seinem Wohnort im Bezirk Lenzburg, ohne den Hund innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr bei der Tierdatenbank «Amicus» registrieren zu lassen und bei der Einwohnergemeinde anzumelden.

Dazu gehört der Staffordshire-Bull-Terrier zu den Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Der Beschuldigte hatte als Halter keine kantonale Bewilligung, obwohl er diese bei der Einfuhr hätte einholen müssen. Darüber hinaus hätte sich der 33-Jährige über die Bestimmungen informieren müssen, und zwar bevor er den Hund in die Schweiz holt.

Halter erhält Busse

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Aargauer mehrfache Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, Nichtanmeldung bei der Tierdatenbank und der Gemeinde sowie das Nichteinholen einer Berechtigung für die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial vor. Deswegen wurde er per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken und Gebühren in Höhe von 500 Franken verurteilt.

veröffentlicht: 19. April 2024 05:00
aktualisiert: 19. April 2024 05:00
Quelle: ArgoviaToday

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