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EU lehnt Schweizer Forderung nach Schutzklausel bei Personenfreizügigkeit ab

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EU lehnt Forderung nach Schutzklausel bei Personenfreizügigkeit ab

· Online seit 03.10.2024, 20:14 Uhr
Die EU will der Schweiz keine einseitige Schutzklausel für die Personenfreizügigkeit zugestehen. Das berichteten verschiedene Medien am Donnerstag. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe dies am Dienstag in Genf Bundespräsidentin Viola Amherd mitgeteilt.
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Die Forderung der Schweiz nach einer einseitigen Schutzklausel sei ein Schritt zu weit, zitierte der «Blick» nach eigenen Angaben aus einem Dokument der EU-Kommission.

Demnach will die EU die Verhandlungen mit der Schweiz über ein Abkommen bis Ende dieses Jahres zum Abschluss bringen. Die Fortschritte seien so gross, dass dieses Ziel realistisch sei, so die EU-Kommission gemäss «Blick» weiter.

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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollte die Medienberichte nicht direkt kommentieren, betonte aber, sich zeitlich nicht drängen lassen zu wollen. «Wir sehen die für den 15. Oktober stattfindenden Beratungen der EU-Mitgliedsstaaten nicht als Deadline», sagte EDA-Sprecher Nicolas Bideau in der «Tagesschau»-Hauptausgabe von Donnerstagabend. Schliesslich habe die EU-Kommissionspräsidentin Ende dieses Jahres als Ziel gesetzt.

Auch die Schweiz wolle die Verhandlungen mit der EU so schnell wie möglich zum Abschluss bringen. Für Bern zähle aber vor allem die Qualität dieser Verhandlungen, sagte Bideau. Und weiter: «Wenn wir das Gefühl haben, die Ziele des Bundesrates seien erreicht, dann werden wir die Verhandlungen abschliessen.»

Bundespräsidentin Amherd hatte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am Dienstag in Genf anlässlich des 70-Jahr-Jubiläums des Kernforschungszentrums Cern zu einem Gespräch getroffen.

(sda)

veröffentlicht: 3. Oktober 2024 20:14
aktualisiert: 3. Oktober 2024 20:14
Quelle: ZüriToday

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