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Eltern töten schwerbehinderte Tochter – Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter

Tötungsdelikt Hägglingen

Eltern töten schwerbehinderte Tochter – Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter

03.10.2024, 14:33 Uhr
· Online seit 03.10.2024, 14:29 Uhr
Der Fall um das Tötungsdelikt in Hägglingen, bei dem Eltern ihre schwerbehinderte Tochter getötet haben, wird weitergezogen. Der Fall kommt vors Obergericht.

Quelle: Tele M1 / Alessandro Di Fante / ArgoviaToday / Severin Mayer

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Im September 2024 hat das Bezirksgericht Bremgarten den Vater und die Mutter eines 3-jährigen Kindes unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die beiden Beschuldigten haben ihrer schwerbehinderten Tochter Drogen in Schoppen getan –  um sie von ihrem Leid erlösen, wie sie damals vor Gericht ausgesagt haben. Laut der «Aargauer Zeitung» wird der Fall jetzt ans Obergericht weitergezogen, und zwar von der Staatsanwaltschaft. Sie hat schon erstinstanzlich eine höhere Strafe gefordert. Auch die Elteren haben Berufung angemeldet.  

Was ist passiert? 

Am 6. Mai 2020 hatten die heute 32-jährige Frau und der 34-jährige Mann ihre dreijährige Tochter in Hägglingen mit Ecstasy betäubt und anschliessend erstickt. Weil er das Ecstasy besorgt hatte, wurde der Mann auch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Quelle: Tele M1

Schuldsprüche erfolgten auch wegen Tötungsversuchs. Im Oktober 2019 hatten die Eltern bereits einmal versucht, das Kind mit einer Überdosis Schlafmittel im Schoppen zu töten. Es wachte aber wieder auf. Das Gericht ordnete für die beiden Deutschen Landesverweisungen von je zehn Jahren an. Das Kind litt seit seiner Geburt an einer schweren zerebralen Beeinträchtigung. Es hätte sein Leben lang intensive Betreuung rund um die Uhr benötigt.

Angeklagte Eltern und Grossmutter sprechen von «Hilfe» für tote Tochter

Die Eltern machten geltend, sie hätten ihre Tochter aus Liebe von ihren zunehmend schlimmer werdenden Schmerzen, Krämpfen, Lähmungen und weiteren Leiden erlöst. Ihre Verteidiger hatten auf Totschlag und teilbedingte Freiheitsstrafen von je drei Jahren plädiert. Die Beschuldigten hätten unter grosser seelischer Belastung gehandelt.

Quelle: Tele M1

Die Staatsanwältin hatte Freiheitsstrafen von je 18 Jahren wegen Mordes gefordert. Für das Kind es hätte durchaus Möglichkeiten für Fortschritte gegeben. Es sei den Beschuldigten aber lästig gewesen, sie hätten es loswerden wollen. Damit hätten sie krass egoistisch und skrupellos gehandelt.

Freispruch für Grossmutter

Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, sie habe ihre Tochter und deren Freund nicht von der Tötung abgehalten.

Sie selbst hatte geltend gemacht, sie habe nicht gewusst, was tun. Sie habe von der Tat dringend abgeraten und die junge Familie so viel unterstützt, wie irgend möglich.

(sda/red.)

veröffentlicht: 3. Oktober 2024 14:29
aktualisiert: 3. Oktober 2024 14:33
Quelle: ArgoviaToday

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